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Energetische Sanierung finanzieren: Zuschuss, Förderkredit oder Steuerbonus

Seit der Förderreform im Juli 2026 gelten neue Sätze und Grenzen. Ob Zuschuss, KfW-Kredit oder Steuerermäßigung günstiger ist, hängt von Einkommen, Maßnahme und Finanzierungsbedarf ab. Ein Berater rechnet die Wege gegeneinander und plant die Anträge vor Baubeginn.

  • Förderung nach der Reform vom Juli 2026
  • Zuschuss, Kredit und Steuerbonus im Vergleich
  • Eigenanteil gleich mitfinanziert

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Drei Wege

Zuschuss, Förderkredit oder Steuerbonus?

Für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen der Wege nutzen. Welcher sich lohnt, zeigt erst die Rechnung mit Ihren Zahlen.

ZuschussFörderkreditSteuerbonus
ProgrammeKfW 458 (Heizung), BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik)KfW 261 (Sanierung zum Effizienzhaus), KfW 358/359 (Ergänzungskredit zu Einzelmaßnahmen)§ 35c EStG
HöheHeizung 30 %, mit Boni bis 70 %; Gebäudehülle 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 %KfW 261 bis 150.000 € je Wohnung mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzstufe; KfW 358/359 bis 120.000 € je Wohnung20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Für wenEigentümer; einige Boni nur für SelbstnutzerEigentümer, auch Vermieternur Selbstnutzer, Gebäude älter als 10 Jahre
Antragvor Beginn der Maßnahmevor Beginn, über eine Banknach Abschluss mit der Steuererklärung
Gut, wenn …… Sie den Großteil selbst finanzieren können… größere Summen finanziert werden müssen… Sie keine Förderanträge stellen wollen oder es schon losging
Heizungsförderung KfW 458

So setzt sich der Zuschuss für die neue Heizung zusammen

Stand nach der Reform vom 21.07.2026. Die Boni gelten nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

Für alle

Grundförderung 30 %

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung, etwa einer Wärmepumpe.

Selbstnutzer

Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

Beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Bonus sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.

Selbstnutzer

Einkommensbonus bis 40 %

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 40 %, bis 40.000 €: 30 %, bis 50.000 €: 10 %. Mit mindestens einem Kind unter 18 liegen die Grenzen je 10.000 € höher.

Obergrenze

Höchstens 70 %, auf 28.000 €

Zusammen höchstens 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohnung zählen bis 28.000 €, ab 01.02.2027 sinkt dieser Wert schrittweise.

Rechenbeispiel

Wärmepumpe statt Ölheizung im selbstgenutzten Haus

Ausgangslage

Neue Heizung
Wärmepumpe, 32.000 €
Bisherige Heizung
Ölheizung
Nutzung
selbstgenutztes Haus
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
45.000 €
Kinder im Haushalt
keine
Antrag
September 2026
PositionBetrag
Förderfähige Kosten (Obergrenze)28.000 €
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus (bis 50.000 €)10 %
Fördersatz gesamt56 %
Zuschuss15.680 €
Eigenanteil16.320 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung, Stand September 2026. Voraussetzung sind unter anderem die technischen Mindestanforderungen und ein Antrag vor Beginn. Für den Eigenanteil kommt der KfW-Ergänzungskredit infrage. Keine Förderzusage.

Neues Heizungsgesetz seit 29.07.2026 Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, ist entfallen; Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, ab 2029 ist für sie aber ein schrittweise steigender Bio-Anteil im Brennstoff vorgesehen. Gefördert werden weiterhin nur klimafreundliche Heizungen. Für voraussichtlich Anfang 2027 ist angekündigt, die Grundförderung für Wärmepumpen zu senken und einen Bonus für Geräte aus der EU einzuführen.
Gebäudehülle & Komplettsanierung

Dämmung, Fenster, Effizienzhaus

BAFA

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Dämmung von Dach, Fassade oder Keller, neue Fenster und Türen.

  • 15 % Zuschuss
  • mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 Prozentpunkte mehr, ab 30.000 € förderfähigen Kosten
  • förderfähig bis 30.000 € je Wohnung, mit iSFP bis 60.000 €
KfW 261

Sanierung zum Effizienzhaus

Für die Komplettsanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie.

  • bis 150.000 € Kredit je Wohnung
  • Tilgungszuschuss je nach Stufe 0 bis 10 %, mit Zusätzen mehr
  • Energieeffizienz-Experte ist Pflicht
KfW 358/359

Ergänzungskredit für den Eigenanteil

Wer einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen hat, kann den Rest über die KfW finanzieren.

  • bis 120.000 € je Wohnung
  • KfW 358 mit Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €, nur selbstgenutzt
  • Zuschusszusage höchstens 12 Monate alt
Beratung

Energieberatung zur Hälfte bezahlt

Die Energieberatung für Wohngebäude wird mit 50 % gefördert, höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Antrag vor Beginn der Beratung.

Ablauf

Die richtige Reihenfolge für die Förderung

01

Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Ein Energieberater erstellt den Sanierungsfahrplan und zeigt, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Der Fahrplan erhöht später den BAFA-Zuschuss.

02

Angebote und Förderantrag

Handwerkerangebote einholen und den Zuschuss oder Kredit beantragen, bevor mit der Maßnahme begonnen wird.

03

Finanzierung des Eigenanteils

Ergänzungskredit, Modernisierungskredit oder Aufstockung bei der Anschlussfinanzierung: Der Berater vergleicht die Möglichkeiten.

04

Umsetzen und nachweisen

Nach Abschluss Rechnungen und Nachweise einreichen, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Häufige Fragen zur energetischen Sanierung

Lohnt sich eher der Zuschuss oder der Steuerbonus?

Bei der Heizung ist der Zuschuss für Selbstnutzer mit Boni meist deutlich höher als die 20 % aus dem Steuerbonus. Bei Dämmung oder Fenstern ohne Sanierungsfahrplan bringt der Steuerbonus mit 20 % sogar mehr als der BAFA-Zuschuss mit 15 %, das Geld kommt aber erst verteilt über drei Steuerjahre zurück. Der Steuerbonus hilft, wenn eine Maßnahme ohne vorherigen Antrag schon begonnen wurde. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie beim Einbau einer neuen Heizung ist seit 29.07.2026 entfallen. Ob für Ihren alten Kessel trotzdem eine Austauschpflicht gilt, etwa wegen seines Alters, klären Schornsteinfeger oder Energieberater. Förderung gibt es weiterhin nur für klimafreundliche Heizungen.

Bekommen Vermieter auch Förderung?

Ja. BAFA-Einzelmaßnahmen, die Grundförderung für die Heizung und KfW 261 stehen auch Vermietern offen. Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und der Steuerbonus nach § 35c gelten nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

Brauche ich für die Sanierungsförderung einen Energieberater?

Für die Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Bei Einzelmaßnahmen lohnt er sich wegen des höheren Zuschusses mit Sanierungsfahrplan. Die Beratung wird zur Hälfte gefördert.

Was kostet die Beratung zur energetischen Sanierung?

Die Suche über kreditberater.de ist kostenlos. Wie der Berater vergütet wird, bespricht er vorab mit Ihnen.

An wen geht meine Anfrage zur energetischen Sanierung?

An genau einen Berater: den, der in Ihrer Stadt für Modernisierung und energetische Sanierung zuständig ist. Weitergegeben wird sie an sonst niemanden.

Sie finanzieren Sanierungen?

Je Stadt ist für jedes Fachgebiet genau ein Berater zuständig. Fragen Sie unverbindlich an, ob das Fachgebiet energetische Sanierung in Ihrer Stadt noch frei ist.

Gebiet unverbindlich anfragen

Stand: September 2026, nach der Förderreform vom 21.07.2026. Förderprogramme, Fördersätze und Bedingungen ändern sich; die verbindliche Prüfung übernimmt Ihr Berater.