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Denkmal-Immobilie finanzieren: Kredit, Steuervorteil und Förderung richtig kombinieren

Wer ein Baudenkmal kauft oder saniert, kann die Sanierungskosten über viele Jahre steuerlich geltend machen und KfW-Förderung nutzen. Das funktioniert nur, wenn Reihenfolge und Abstimmung mit der Denkmalbehörde stimmen. Ein Berater mit Denkmal-Erfahrung plant Finanzierung und Förderung gemeinsam.

  • Denkmal-AfA für Vermieter und Selbstnutzer eingeplant
  • KfW-Förderung Effizienzhaus Denkmal bis 150.000 € je Wohnung
  • Banken im Vergleich, die Denkmalobjekte finanzieren

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Denkmal-AfA

So viel Sanierungskosten können Sie absetzen

Die erhöhte Abschreibung gilt für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung des Denkmals oder seiner sinnvollen Nutzung nötig sind. Wie viel und wie lange, hängt davon ab, ob Sie vermieten oder selbst einziehen.

Vermieten (§ 7i EStG)Selbst nutzen (§ 10f EStG)Sanierungsgebiet (§ 7h EStG)
Für welche GebäudeBaudenkmaleBaudenkmale und Gebäude im SanierungsgebietGebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, auch ohne Denkmalschutz
AbschreibungJahr 1 bis 8 je bis 9 %, Jahr 9 bis 12 je bis 7 %10 Jahre je bis 9 %bei Vermietung wie § 7i
Summebis 100 % in 12 Jahrenbis 90 % in 10 Jahrenbis 100 % in 12 Jahren
BescheinigungDenkmalbehörde des LandesDenkmalbehörde bzw. GemeindeGemeinde
Einschränkungbeim Kauf nur Maßnahmen nach Abschluss des Kaufvertragsnur für ein Objekt, Ehepaare für zweinur soweit nicht durch Zuschüsse gedeckt

Der Kaufpreisanteil für die alte Bausubstanz wird normal abgeschrieben, Grund und Boden gar nicht. Steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater; der Kreditberater stimmt die Finanzierung darauf ab.

Rechenbeispiel

Was die Denkmal-AfA an Steuern spart

Beispielfall: Vermietete Denkmalwohnung mit 250.000 € Sanierungsanteil

Ausgangslage

Objekt
sanierte Wohnung in einem Baudenkmal, vermietet
Begünstigte Sanierungsmaßnahmen nach dem Kaufvertrag
250.000 €
Persönlicher Grenzsteuersatz
42 %
PositionJahr 1 bis 8Jahr 9 bis 12
Denkmal-AfA pro Jahr22.500 € (9 %)17.500 € (7 %)
Steuerwirkung pro Jahr bei 42 %9.450 €7.350 €
Summe Abschreibung180.000 €70.000 €
Steuerwirkung über 12 Jahre105.000 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ohne normale AfA auf die Altbausubstanz. Die Wirkung hängt vom persönlichen Steuersatz und der anerkannten Kostenaufteilung ab. Stand September 2026. Keine Steuerberatung.

Förderung

KfW- und Landesförderung für Baudenkmale

Die Denkmal-AfA lässt sich mit Förderung kombinieren. Zuschüsse und Tilgungszuschüsse können aber die absetzbaren Kosten mindern. Das gehört in die Planung, bevor Anträge gestellt werden.

KfW 261

KfW-Kredit für das Effizienzhaus Denkmal

Förderkredit für die energetische Sanierung eines Baudenkmals oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

  • bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit
  • 5 % Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeitsklasse 5 Prozentpunkte mehr
  • Energieeffizienz-Experte für Denkmale ist Pflicht
Baubegleitung

Energieberater zur Hälfte gefördert

Die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird über den KfW-Kredit mit 50 % Tilgungszuschuss gefördert.

  • Ein- und Zweifamilienhaus: bis 10.000 € förderfähig
  • Mehrfamilienhaus: 4.000 € je Wohnung, höchstens 40.000 €
Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen am Denkmal: Heizung, Fenster, Dach

Wer nicht das ganze Gebäude saniert, kann einzelne Maßnahmen über BAFA oder die KfW-Heizungsförderung fördern lassen. Beides ist nicht mit KfW 261 für dasselbe Vorhaben kombinierbar. Mehr unter Energetische Sanierung.

Land & Kommune

Zuschüsse der Denkmalpflege von Land und Kommune

Je nach Bundesland und Gemeinde gibt es Zuschüsse der Denkmalpflege oder Darlehen der Landesförderbank. Welche Programme gerade offen sind, prüft der Berater für Ihren Standort. Einen Überblick gibt die Seite Fördermittel.

Ablauf

Die richtige Reihenfolge für Steuer und Förderung

01

Denkmalschutz und Sanierungsanteil prüfen

Steht das Gebäude auf der Denkmalliste oder im Sanierungsgebiet? Wie hoch ist der Sanierungsanteil, und wie wird der Kaufpreis aufgeteilt?

02

Maßnahmen vor Baubeginn mit der Denkmalbehörde abstimmen

Die Maßnahmen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein, sonst gibt es später keine Bescheinigung. Förderanträge stellen Sie ebenfalls vor dem Start.

03

Denkmal-Finanzierung mit Kostenpuffer aufstellen

Nicht jede Bank finanziert Denkmalobjekte gern, weil Sanierungsrisiken schwer zu kalkulieren sind. Der Berater fragt gezielt bei passenden Banken an und plant einen Kostenpuffer ein.

04

Sanieren und Bescheinigung beantragen

Rechnungen sammeln, nach Abschluss die Bescheinigung bei der Behörde beantragen und mit der Steuererklärung einreichen.

Vorbereitung

Checkliste: Unterlagen für die Denkmal-Finanzierung

  • Exposé und Kaufvertragsentwurf mit Kaufpreisaufteilung
  • Nachweis des Denkmalschutzes oder der Lage im Sanierungsgebiet
  • Sanierungskonzept, Baubeschreibung und Kostenschätzung
  • Grundbuchauszug, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Einkommensnachweise und letzter Steuerbescheid
  • Eigenkapitalnachweis
  • Bei Kauf vom Bauträger: Angaben zum Bauträger und Zahlungsplan

Häufige Fragen zu Denkmal-Immobilien

Was ist die Denkmal-AfA?

Eine erhöhte steuerliche Abschreibung für Sanierungskosten an Baudenkmalen. Vermieter können in zwölf Jahren bis zu 100 % der begünstigten Kosten absetzen, Selbstnutzer in zehn Jahren bis zu 90 %. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde.

Kann ich die Denkmal-AfA auch nutzen, wenn ich selbst einziehe?

Ja, über § 10f EStG: zehn Jahre lang je bis zu 9 % der begünstigten Kosten, abgezogen wie Sonderausgaben. Das gilt nur für ein Objekt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren für zwei.

Gilt die Abschreibung auch für den Kaufpreis?

Nein, nur für die begünstigten Sanierungskosten. Beim Kauf zählen nur Baumaßnahmen, die nach Abschluss des Kaufvertrags durchgeführt werden. Der Anteil für die alte Bausubstanz wird normal abgeschrieben, Grund und Boden gar nicht.

Lassen sich KfW-Förderung und Denkmal-AfA kombinieren?

Grundsätzlich ja. Zuschüsse und Tilgungszuschüsse können aber die absetzbaren Kosten mindern. Wie sich das in Ihrem Fall rechnet, klären Kreditberater und Steuerberater gemeinsam.

Was kostet die Beratung zur Denkmal-Immobilie?

Die Suche über kreditberater.de ist kostenlos. Wie der Berater vergütet wird, bespricht er vorab mit Ihnen. Vermittler von Immobilienkrediten müssen Sie vor Vertragsschluss über ihre Vergütung informieren.

An wen geht meine Anfrage zur Denkmal-Immobilie?

An genau einen Berater: den, der in Ihrer Stadt für Denkmal-Immobilien zuständig ist. Weitergegeben wird sie an sonst niemanden.

Sie finanzieren Denkmal-Immobilien?

Je Stadt ist für jedes Fachgebiet genau ein Berater zuständig. Fragen Sie unverbindlich an, ob das Fachgebiet Denkmal-Immobilien in Ihrer Stadt noch frei ist.

Gebiet unverbindlich anfragen

Stand: September 2026. Förderprogramme und Steuerregeln ändern sich; die verbindliche Prüfung übernehmen Ihr Berater und Ihr Steuerberater.